Was sagt das Gesetz?
Zwei Regelwerke geben den Rahmen vor:
- DSGVO Art. 13 — verpflichtet uns zu transparenter Information über die Datenverarbeitung. Wer mit einer KI spricht, muss das wissen.
- EU-AI-Act Art. 50 — schreibt vor, dass natürliche Personen bei der Interaktion mit einem KI-System darüber informiert werden, sofern dies nicht offensichtlich ist. „Digital", „virtuell" oder „automatisch" reichen rechtlich nicht — das Wort „KI" muss explizit fallen.
KI in unseren Telefon-Assistenten
Unsere Telefon-Assistentin Julia ist eine KI. Sie nennt sich bei jedem Anruf in den ersten Sekunden mit dem Wort „KI" beim Namen — als Pflicht-Hinweis, nicht als Marketing-Aufkleber. Anrufer erkennen sofort, dass am anderen Ende kein Mensch sitzt.
Details zur Datenverarbeitung — Speicherorte, Aufbewahrungsfristen, Verarbeitungszwecke — finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
KI in unseren Blog-Inhalten
Wir nutzen KI-Werkzeuge auch bei der Recherche und beim Schreiben von Blog-Beiträgen. Jeder Beitrag, an dem KI beteiligt war, trägt am Beitrags-Kopf einen sichtbaren Hinweis. Wir unterscheiden drei Stufen:
- KI-generiert — der Beitrag wurde von einer KI erstellt und anschließend redaktionell geprüft.
- KI-unterstützt — die Redaktion hat mit KI-Werkzeugen gearbeitet (z. B. für Recherche, Entwurfsphase) und den Beitrag überarbeitet.
- Ohne KI — vollständig von Hand geschrieben (kein Disclaimer).
Redaktionelle Verantwortung
Unabhängig vom Werkzeug verantworten wir jeden veröffentlichten Inhalt redaktionell. KI ist Hilfsmittel, nicht Ersatz für fachliche Prüfung.
Sie haben Fragen?
Schreiben Sie uns an info@maklertelefonie.de.
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